Finanzierung der Jüdischen Gemeinden

Zahlen von 2008. Die Jüdische Kultusgemeinde der Rheinpfalz hat seit 2011 ihren Sitz in Speyer.

Land hält an Staatsvertrag fest

Trotz Bedenken des Verwaltungsgerichts soll es bei Förderkriterien für jüdische Gemeinden bleiben

 

MAINZ/SPEYER (jüm). Die Mainzer Landesregierung beabsichtigt nicht, den Entwurf des Staatsvertrages mit dem Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinden in Rheinland-Pfalz zu überarbeiten. Dies teilte eines Sprecherin des Kulturministeriums auf Anfrage mit.

 

Anfang März hatte das Mainzer Verwaltungsgericht Zweifel angemeldet, ob dieser Entwurf in verfassungsrechtlicher Hinsicht Bestand haben kann (wir berichteten). Angesprochen wurden diese Bedenken im Zusammenhang mit einer Klage der Jüdischen Gemeinde Speyer.

 

Laut dem Entwurf können - wie in der Vergangenheit auch schon - nur solche jüdische Gemeinden Fördergelder des Landes erhalten, die die Voraussetzung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllen. Damit sei Rheinland-Pfalz das einzige Bundesland, das so hohe Hürden errichte, hatte das Mainzer Gericht festgestellt. Müsse doch eine Gemeinde mindestens 30 Jahre bestehen, finanziell unabhängig sein und in Rheinland-Pfalz mindestens 4000 Mitglieder (ein Promille der Landesbevölkerung) aufweisen, um diesem Status zu genügen. Mit diesen Anforderungen werde aber eine Mauer errichtet, die neue jüdische Gemeinden kaum überwinden könnten, deutete das Gericht an.

 

Das Kulturministerium in Mainz hält nach Angaben seiner Sprecherin dennoch die Erfüllung der Körperschaftsvoraussetzungen für ein sinnvolles Kriterium. Allerdings geht das Ministerium von anderen Anforderungen als das Verwaltungsgericht aus und beruft sich dabei auf ein Bundesverfassungsgerichts-Urteil aus dem Jahr 2000, aus dem sich folgender Fragenkatalog ergibt: Ist die Gemeinde auf Dauer angelegt, verfügt sie über eine Satzung, weist sie die erforderliche Intensität des religiösen Lebens auf, hat sie Bedeutung im öffentlichen Leben, verfügt sie über eine hinreichende Organisationsstruktur und eine ausreichende Finanzausstattung, bietet sie die Gewähr der Rechtstreue?

 

Der Entwurf des Staatsvertrages wurde bereits in erster Lesung im Landtag beraten, auch der Wissenschafts- und Kulturausschuss hat schon grünes Licht gegeben. Ende April wird sich der Rechtsausschuss mit dem Papier befassen. Sollte auch dieses Gremium zustimmen, könnte der Entwurf Anfang Mai erneut auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt werden.

 

aus:

DIE RHEINPFALZ

12. April 2012

 

 

Zuwendungen aus dem Landeshaushalt für die jüdischen Gemeinden in Rheinland-Pfalz sollen von bislang knapp 276 000 Euro auf 550 000 Euro jährlich erhöht werden. Die rheinland-pfälzische Landesregierung stimmte dem Entwurf eines Landesgesetzes zu, mit dem der neue Staatsvertrag zwischen dem Land und dem Jüdischen Landesverband in Kraft gesetzt werden kann. Der neue Staatsvertrag enthält auch Regelungen zum jüdischen Religionsunterricht, zum Betrieb jüdischer Friedhöfe und zu religiösen Feiertagen. Er kann in Kraft treten, nachdem auch der Landtag das Gesetzt gebilligt hat.

 

Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion haben die Zahl der Menschen jüdischen Glaubens in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren deutlich anwachsen lassen. Als der derzeit geltende Staatsvertrag 1999 in Kraft trat, hatten die jüdischen Gemeinden im Land 1600 Mitglieder. Jetzt gehören ihnen rund 3300 Personen an.

 

Mit dem neuen Vertrag wird nach Angaben des für Kirchen und Religionsgemeinschaften zuständigen Bildungsministeriums auch die Verteilung der Landesmittel neu geregelt. Das Geld war bislang von der Geschäftsstelle des Landesverbandes verteilt worden. Künftig soll eine Delegiertenversammlung der Mitgliedsgemeinden über die Mittel entscheiden. Außerdem können auch Gemeinden an den Zuwendungen beteiligt werden, die nicht Mitglied des Landesverbands sind.

 

Um berücksichtigt werden zu können, müssen diese Gemeinden jedoch den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts besitzen. Diese Voraussetzung erfüllen zwei vom Landesverband nicht anerkannte jüdische Gemeinden russischsprachiger Juden in Speyer und Worms bislang nicht.

 

aus:

Evangelischer Pressedienst (epd) 29. Januar 2012