Gedenkarbeit in Frankenthal
In der Satzung des Fördervereins für jüdisches Gedenken vom 21. März 1993 heißt es in Paragraf 2:
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist es, das Gedächtnis an die jüdische Gemeinde in Frankenthal (Pfalz) wach zu halten. Dies soll insbesondere durch die Durchführung von Veranstaltungen wie Vorträge und Ausstellungen sowie Öffentlichkeitsarbeit im weitesten Sinne erfolgen.
(2) Zweck des Vereins ist es weiterhin, den Aufbau einer jüdischen Gedenkstätte in Frankenthal (Pfalz) zu fördern. Er will dazu mit allen seinen finanziellen und ideellen Mitteln beitragen.
Den Aufbau einer jüdischen Gedenkstätte in Frankenthal (Pfalz) finanziell zu fördern erwies sich sehr bald als unrealistisch. Zwar gab es sogar einen Bauplan, in der Glockengasse, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Standort der ehemaligen Synagoge, ein Gebäude mit kulturellen Einrichtungen und einer Erinnerungsstätte für die Jüdische Gemeinde in Frankenthal zu errichten. Aber die Stadt Frankenthal hatte dafür keine Gelder mehr.