Mikwe Ritualbad
Stolpersteine reinigen in Frankenthal
Früher gehörte zu jeder jüdischen Gemeinde ein rituelles Tauchbad, die Mikwe.
Die Mikwe dient nicht der Hygiene, mit dem Untertauchen im Tauchbad soll nicht Sauberkeit, sondern die rituelle, eigentlich kultische Reinheit hergestellt werden. Im orthodoxen und konservativen Judentum ist der Besuch der Mikwe vorgeschrieben, wenn eine verheiratete Frau ihre Menstruation oder eine Entbindung hinter sich hat. (Wikipedia)
In Frankenthal befand sich eine Mikwe in der Schlossergasse im Haus Nr. 84. Es gibt nur wenige Texte über deren Geschichte.
In seiner Dokumentation
"Die jüdischen Friedhöfe in Heuchelheim bei Frankenthal: Begräbnisstätte für Beindersheim, Dirmstein, Frankenthal, Gerolsheim, Großkarlbach, Heßheim, Heuchelheim, Laumersheim, Obersülzen und Weisenheim am Sand"
schreibt Bernhard Kukatzki:
"Juden kamen zu rituellen Zwecken nicht nur von Frankenthal nach Heuchelheim. Denn im 18. und frühen 19. Jahrhundert besuchten die in Heuchelheim lebenden jüdischen Frauen das Ritualbad in Frankenthal. Diese Mikwe befand sich seit 1768 im Haus des Heumann Lorsch, „in einem finstern, allem Zutritt der Luft unzugängigen feuchten Keller.“
Im Winter wurde das Ritualbad, so ein Bericht von 1826, „außer Frankenthal auch von Israelitinnen der Gemeinde Edigheim, Oppau, Heßheim, Heuchelheim, Roxheim und Bobenheim benutzt. Im Sommer baden die Jüdinnen dieser Dorfgemeinden in Bächen, oder Gräben, oder in Brunnen, die sie in ihren Gärten deshalb unterhalten.“
In der bayerischen Pfalz wurden Mitte des 19. Jahrunderts die Mikwen untersucht. Wenn sie in zu schlechtem Zustand waren, wurden sie geschlossen oder neue gebaut. Aus Frankenthal wurde gemeldet, dass sie in gutem Zustand sei und seit 60 Jahren bestehen soll, das heißt um 1770 zur Entstehungszeit der Gemeinde. Es wird ein Heymann Lurch/Lorch erwähnt, auf dessen Grundstück sich das Bad befand. Es wird aber auch ein zweites Bad, das neu errichtet wurde, erwähnt. Man weiß nicht genau, ob es ein zweites Bäder gab und wo es sich befand.
Von 1963 stammt eine Aussage eines Herrn Lamann: "Der heutige Zustand des Kellers, der allerdings aufgeschüttet ist, spricht nicht gegen eine Mikwe. Ein jetzt zugemauerter größerer Kellereingang spricht dafür."